Keine Haftung eines Bewertungsportals bei unwahren Tatsachenbehauptungen eines Nutzers
Nachdem ein Hotel die Betreiberin eines Bewertungsportals auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen in Anspruch genommen und verklagt hatte, entschied der BGH mit Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal, dass Betreiber einer Bewertungsplattform für unwahre Tatsachenbehauptungen ihrer Nutzer nicht gemäß § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG hafte, sofern diese nach Kenntnis der klaren Rechtsverletzung die Äußerung löscht und kein hochgradig gefährliches Geschäftsmodell weiterlesen...