Kein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten
Gerade bei der Bildernutzung im Internet spielt der gutgläubige Erwerb von Nutzungsrechten eine große Rolle. Oft werden die erforderlichen Nutzungsrechte nicht vom Urheber selbst (hier dem Fotografen) erworben, sondern vielfach von Bild- und/oder Werbeagenturen bezogen. Hat der Urheber die erforderlichen Nutzungsrechte nicht wirksam an die entsprechende Agentur abgetreten, so ist diese auch nicht berechtigt, ihren Kunden die Rechte an der Nutzung dieser Bilder einzuräumen. Wenn ahnungslose Kunden von einer Agentur weiterlesen...