Social Media

In Abgrenzung zu den klassischen Bereichen des Medienrechts (Presse- und Verlagsrecht, Rundfunkrecht, Musik- und Filmrecht) unterscheidet sich das Recht der neuen Medien, insbesondere in Bezug auf soziale Netzwerke im Internet, durch Art und Weise der Kommunikation sowie durch die Geschwindigkeit, mit der Informationen öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden.

Kommentare und Bewertungen


anwaltliche Beratung im Medienrecht

Einerseits erlangen von Kunden abgegebene Kommentare und Bewertungen eine immer größere Bedeutung, weil potentielle Kunden sich mehr und mehr an Kundenmeinungen orientieren, als die eigene Produkt- und/oder Unternehmensbeschreibung als Entscheidungsgrundlage zugrunde zu legen. Sind Kunden unzufrieden und hinterlassen eine negative Bewertung wirkt sich diese unmittelbar auf den Ruf Ihres Unternehmens aus. Zusätzlich besteht die Gefahr eines unkontrolliert negativen Kommentarverlaufs, wenn nicht sozial intelligent eingegriffen wird. Dies gilt selbst dann, wenn Sie selbst oder Ihr Unternehmen gar nicht in einem sozialen Netzwerk aktiv sind.

Andererseits sind Äußerungen, die Sie persönlich oder Mitarbeiter im Namen Ihres Unternehmens im Internet abgeben ebenso relevant. Machen Sie sich bewusst, dass Ihre Kunden und Wettbewerber die von Ihnen im Internet getätigten Äußerungen schnell und einfach auffinden und per Screenshot dokumentieren können. Daher sollten Sie stets die entsprechenden Nutzungsbedingungen der jeweiligen Netzwerke beachten und übersichtliche und verständliche Social Media Guidlines für Ihre Mitarbeiter erstellen.

Unwahre Tatsachenbehauptung

Ob letztlich eine Äußerung gegen geltendes Recht verstößt, hängt insbesondere von der Einordnung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ab. Tatsachen können objektiv überprüft werden und wahr oder unwahr sein. Meinungen hingegen stellen persönliche Überzeugungen und Werteurteile dar, welche nicht nachgewiesen werden können. Behauptete Tatsachen müssen wahr sein und von Ihnen nachgewiesen werden können. Meinungsäußerung sind dagegen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, finden aber Ihre Grenzen in Beleidigungen und Schmähungen.

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Anwalt für Markenrecht

Ihre Fragen rund ums Medienrecht, beispielsweise aus den Bereichen Streaming, Games, online-Videos und Veranstaltungen, beantwortet Ihnen Ralph Klenke als Anwalt für Medienrecht gern.

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Über Rechtsanwalt Klenke

Ralph Klenke

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Ralph Klenke ist Rechtsanwalt in Hannover und Gründer des Musiklabels Envloop Records. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie im Urheber- und Medienrecht.