Wie kann Ihnen ein Anwalt für Markenrecht helfen?
Die Marke – Sinn und Zweck
Die Funktion einer Marke ist die Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens. Der Markenname ist damit Ihr Aushängeschild. Durch die Zuordnung bestimmter Waren und Dienstleistungen zu einem Kennzeichen ist es möglich, das jeweilige Unternehmen mit seinen Produkten und Dienstleistungen von denen anderer zu unterscheiden. Durch die damit gewonnene Identität wird beim Kunden ein Wiedererkennungswert geschaffen. Einerseits schützt die Marke so den Kunden vor Irreführungen, andererseits den Markeninhaber vor unlauteren Wettbewerb durch Konkurrenten.
Fehlt der Marke die Unterscheidungskraft, so wird das zuständige Markenamt eine Eintragung verweigern. Daher ist ein kreativer Gedankenprozess bei der Namensfindung zielführend, der eine nicht allein die eigenen Waren und Dienstleistungen beschreibende Marke hervorbringt. Diesbezüglich kommt es darauf an, ob der Verkehr sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem Kennzeichen und den beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen herstellen kann. Insofern sollten Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden sind sowie Gattungsbegriffe, verworfen werden. Ein Anwalt für Markenrecht wird Sie in Bezug auf die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke effektiv beraten. Anschließend kann eine erste Recherche bei Google oder in den Registern der Markenämter helfen, einen ersten Überblick darüber zu erhalten, ob und ggf. in welcher Form das gewünschte Kennzeichen bereits verwendet wird.
Anmelder und Inhaber einer Marke kann jedermann sein, also auch die GbR und der nicht eingetragenen Verein, sofern diese Außenwirkung entfalten. Die als Marken schutzfähigen Zeichen werden durch die Markenformen definiert. Typischerweise sind dies Wortmarken und Wort-/Bildmarken. Darüber hinaus gibt es aber weitere eintragungsfähige Markenformen. Dreidimensionale Marken, Hörmarken, Tastzeichen und Bewegungszeichen (beispielsweise Hologramme) sowie die seit dem 14.01.2019 neue Gewährleistungsmarke können ebenso als Marke angemeldet und eingetragen werden. Dabei ist nunmehr ausreichend, dass die Marken eindeutig und klar bestimmbar sind. Damit können jetzt insbesondere auch Klangmarken in einem geeigneten elektronischen Format als Marke eingetragen werden, sofern der Markeneintragung keine absoluten Eintragungshindernisse entgegen stehen. Ein Anwalt für Markenrecht wird Sie auch bei der Erstellung des für die Anmeldung einer Marke notwendigen Klassenverzeichnisses unterstützen.
Markenschutz durch Eintragung oder Benutzung?
Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das deutsche Markenrecht einen Markenschutz allein aufgrund der Verwendung des Kennzeichens vor. Allerdings reicht die reine Benutzung nicht aus. Erforderlich ist, dass das Kennzeichen Verkehrsgeltung erlangt hat. Davon ist auszugehen, wenn die beteiligten Verkehrskreise in erheblichen Umfang das benutzte Kennzeichen als Hinweis auf die Produktherkunft vom Benutzer sehen.
Verlassen Sie sich nicht auf eine Benutzungsmarke, sondern bringen Sie Ihr Kennzeichen zur Anmeldung. Der Nachweis einer Benutzungsmarke im Streitfall ist in der Praxis sehr schwer zu erbringen.
Die Markenkollision
Wenn zwei Marken miteinander kollidieren, kommt es für die Beurteilung einer Markenrechtsverletzung insbesondere darauf an, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken vorliegt. Diese liegt vor, wenn das angesprochene Publikum annimmt, das Produkt stamme aus demselben oder gegebenenfalls einem wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Wenn Sie bei einer Internetrecherche oder im Rahmen einer professionellen Markenüberwachung darauf aufmerksam werden, dass Ihre Marke oder eines Ihrer Marke zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen von einem Dritten unberechtigt verwendet wird, kann ein Anwalt für Markenrecht die Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihres Markenrechts einschätzen.
Rechtsberatung im Entstehungsprozess
Eine erfolgreiche anwaltliche Beratung im Markenrecht zeichnet sich nicht nur durch die vom Mandanten gewünschte Anmeldung beim zuständigen Markenamt oder die Verteidigung einer bereits eingetragenen Marke aus, sondern setzt bereits im Entstehungsprozess des Kennzeichens an. Daher ist es insbesondere für Startups wichtig, frühzeitig zu erkennen, ob das gewählte Kennzeichen überhaupt eintragungsfähig und geeignet ist, sich nachhaltig im Wettbewerb durchzusetzen.