Urheberrecht - Filesharing - Belehrung Kinder Filesharing

Filesharing: In drei Schritten zur angemessenen Belehrung Ihres minderjährigen Kindes

Nicht erst seit der Presseerklärung zu den BGH Entscheidungen „Tauschbörse I-III“ (nunmehr im Volltext veröffentlicht: Urteile vom 11. Juni 2015 – I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise Eltern verpflichtet sind, ihre minderjährigen Kinder bei erstmaliger Überlassung des Internetanschlusses darüber zu belehren, dass die Benutzung von Tauschbörsen rechtswidrig und damit verboten ist, wenn urheberrechtlich geschützte Werke getauscht werden weiterlesen...
Bootleg bei Ebay zum kauf angeboten - Abmahnung

Hilfe, ich habe eine Raubkopie auf Ebay angeboten!

Das Interesse der Rechteinhaber sich vor der Verbreitung von Raubkopien und Identitätsfälschungen, also der unerlaubten Vervielfältigung von Musik, Filmen, PC- und Video Spielen, zu schützen ist selbstverständlich nachvollziehbar. Diese Schwarzpressungen nennt man auch Bootlegs. Ursprünglich beschreibt der Begriff „Bootleg“ eine unautorisierte Vervielfältigung von Originalwerken, beispielsweise in Form eines Remixes. Oft werden das Vocal und andere markante Bestandteile eines Songs verwendet, um den ursprünglichen Song in ein neues Genre zu transportieren. weiterlesen...
Urheberrecht - kein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten

Kein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten

Gerade bei der Bildernutzung im Internet spielt der gutgläubige Erwerb von Nutzungsrechten eine große Rolle. Oft werden die erforderlichen Nutzungsrechte nicht vom Urheber selbst (hier dem Fotografen) erworben, sondern vielfach von Bild- und/oder Werbeagenturen bezogen. Hat der Urheber die erforderlichen Nutzungsrechte nicht wirksam an die entsprechende Agentur abgetreten, so ist diese auch nicht berechtigt, ihren Kunden die Rechte an der Nutzung dieser Bilder einzuräumen. Wenn ahnungslose Kunden von einer Agentur weiterlesen...
anwalt urheberrecht

Anwalt für Urheberrecht

Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz Sofern Sie den Inhalt Ihrer persönlichen Idee kreativ und individuell in eine äußere Form gebracht haben, steht Ihnen das Recht an dem geschaffenen Werk aufgrund des Urhebergesetzes zu. Es bedarf also der Umsetzung der Idee in eine körperliche Form. Die reine Idee ist nicht geschützt. Davon abzugrenzen ist die technische Idee, welche als Erfindung patentrechtlichen Schutz genießen kann. Als Urheber entscheiden Sie allein, was mit Ihrer weiterlesen...